Krankenbeförderungen

Gerne führen wir für Sie Krankentransporte durch.

Wir sind Vertragspartner der OÖ. Gebietskrankenkasse.

Sie....
sind Patient und müssen zur Behandlung in ein Krankenhaus, medizinisches Institut oder zum Arzt - z. B. einer Therapie, Dialyse etc.

Die Transportkosten werden von der Krankenkasse übernommen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Der Krankentransport kann nur bei Gehunfähigkeit des Patienten/der Patientin in Anspruch genommen werden.

  • Entscheidend ist ausschließlich der körperliche und geistige Zustand des Patienten, und nicht sonstige Rahmenbedingungen (z.B. schlechte Verkehrsanbindung).

  • Für die Ausstellung eines Transportscheines ist jene Stelle verantwortlich, welche auch die Behandlung bzw. Untersuchung veranlasst hat. Eine nachträgliche Ausstellung eines Transportscheines durch einen Arzt/Ärztin ist nicht zulässig.

  • Anspruch besteht auf den Transport zur nächstgelegenen geeigneten Behandlungsstelle. Mehrkosten für weitere Strecken sind selbst zu bezahlen.

  • Bei Serienbehandlung gilt: die Voraussetzungen für den Krankentransport müssen für jede einzelne Fahrt gegeben sein. Bessert sich der Gesundheitszustand, kann der Bedarf für den Krankentransport im Verlauf einer längeren Behandlung wegfallen.

  • Sie sind zusatzversichert, und Ihre Versicherung übernimmt die Kosten der Krankenfahrten.

Wir...
...bieten Ihnen Fahrkomfort durch geräumige und komfortable Fahrzeuge
...befördern Sie diskret und ohne großes Aufsehen
...stehen Ihnen freundlich und hilfsbereit zur Verfügung
...nehmen Ihnen gerne Ihr Gepäck ab
...unterstützen Sie bei Bedarf bei der An- und Abmeldung im Krankenhaus oder beim Arzt
...übernehmen die Verrechnung mit allen Vertragskassen